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Auf Anfrage sind Schießzeiten für Gastschützen buchbar, auch für Vereine und größere Gruppen.

Im Schützenverein Radeberg stehen 4 Schießbahnen à 25m mit Scheibenzuganlagen zur Verfügung.

Gemäß Gutachten können alle gängigen Faustfeuerwaffen-Munitionsarten aus dem Schießsport verschossen werden, d.h. Vollmantel- und Magnum-Munition ohne Kaliberbeschränkung. Nicht zugelassen sind Vorderladerwaffen wegen der Restpulver- und Rauchbelastung im geschlossenen Raum.

 

Kanal 1: 2 Bahnen mit getr. Scheibenzuganlagen (12,5m / 25m), zugelassen für folgende Waffen:

- Pistolen und Revolver aller Kaliber
- Langwaffen mit Munition bis zu einer max. Anfangsenergie Eo=1500 Joule,
  d.h. 22lfB bis z.B..222Remington oder Flintenlaufgeschosse 12/70

 

Kanal 2: 2 Bahnen mit gemeinsamer Scheibenzuganlage (4m / 10m / 15m / 25m), zugelassen für folgende Waffen:

- Pistolen, Revolver und Langwaffen: Luftdruck- bzw. CO2-Waffen und .22lfB

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Gemäß §27 Waffengesetz gilt beim Schießen für Kinder und Jugendliche folgende Beschränkung:

  • ab 12 Jahren, Schießen mit Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen

  • ab 14 Jahren, Schießen mit sonstige Waffen bis zu Kaliber 5.6 mm lfb (KK)

  • ab 18 Jahren Schießen mit allen Schußwaffen ohne Einschränkung

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